Die am meisten gestellten Fragen in unserer Gemeinde zum Verfahren bei der Baulandentwicklung fasst die amtierende Bürgermeisterin Cäcilia Reichert-Dietzel an dieser Stelle zusammen und präsentiert ihre Vorstellung zu diesem Thema.
Wie sieht das „Wohnen“ auf dem Land aus?
Oftmals ist damit die Sorge verbunden, dass zu viel „verbaut“ wird und der dörfliche Charakter verloren gehen könnte. Da der Grund und Boden immer weniger und damit teurer wird, bauen viele Investoren in die Höhe. In dörflichen Gebieten wie in Ranstadt ist das nur bedingt möglich, denn wir müssen schauen, was uns die vorhandene Infrastruktur (Wasser, Kanal, Brandschutz) vorgibt. Die Gemeinde Ranstadt möchte den dörflichen Charakter weitgehend behalten und eine möglichst geschlossene, homogene Innenentwicklung, um nicht zu viele wertvolle Flächen versiegeln zu müssen.
Welche Einstellung zum „Wohnen“ habe ich als Bürgermeisterin?
Ich bin hier in Ranstadt aufgewachsen. Ich liebe den Ort, wie er ist. In den zurückliegenden Jahrzehnten sind die Dörfer unserer Gemeinde immer weiterentwickelt worden. Aber in angemessener Form. Und immer zuerst Innenbereiche, Brachen und dann Ortsränder – in überschaubarer Größe. Dieses Prinzip finde ich richtig. Momentan muss auch nichts ganz Neues entstehen.
Ich bin aber für Vielfalt und ein Angebot von barrierefreien, seniorengerechten Wohnungen über bezahlbaren Wohnraum bis hin zum klassischen Ein- oder Zweifamilienhaus, besonders in den Innenortslagen und dem alten Dorfkern, um auch diese Dorfmittelpunkte wieder zu beleben. Ich habe der Gemeindevertretung eine Ortssatzung vorgeschlagen, um die Außengrenzen der Dörfer in den kommenden zehn bis 15 Jahren festzuschreiben. Außerdem freue ich mich über Gärten, die blühen und möchte gerne künftig auf Steinwiesen in den Vorgärten verzichten.
Wer entscheidet darüber, ob ein Grundstück zu Bauland wird?
Dazu gibt es ein Bebauungsplanverfahren. Dem geht ein über Jahrzehnte festgelegter Flächennutzungsplanverfahren voraus. Darüber entscheidet immer die Gemeindevertretung.
Wie lange dauert ein Verfahren? Was sind die Schritte und wie lange muss man auf einen Bauplatz warten?
Das Bebauungsplanverfahren dauert ein bis zwei Jahre. Zuvor muss der Grunderwerb erfolgt sein. Danach werden die Straßen und öffentlichen Einrichtungen, Wasser und Kanal ausgeschrieben und meist gleichzeitig die Grundstücke vermessen und verkauft. Es kann bis zu fünf Jahren und länger dauern, wenn es bei einem der Parameter zu Schwierigkeiten kommt.
Was darf gebaut werden?
Das ist abhängig vom Bebauungsplan und es können sehr unterschiedliche Nutzungen zugelassen werden. Regelungen kann es geben zu Dachneigungen, Größen, Grundstückseinfriedigungen, Ausrichtungen der Häuser, Begrünung, Baugrenzen, Bewässerung und Entwässerung etc. Selbst die Farbe der Dachziegel könnte festgelegt sein.
Wie teuer ist Bauland?
Das kommt ganz darauf an, zu welchem Preis die Gemeinde das Land erwerben konnte und wie hoch die Preise für den Tiefbau liegen. Derzeit ist die Tendenz steigend. Gewerbe liegt aktuell bei 100 Euro und Mischgebiet bei 130 Euro. Wohnbauplätze sind aktuell nicht vorhanden.
Gibt es neue Baugebiete?
Ja, in den nächsten zwei bis fünf Jahren. Es werden zwei neue Wohnbaugebiete geplant (Ober-Mockstadt und Dauernheim). Gewerbe kann noch weiterentwickelt werden. Mischgebiet könnte in der Ortsrandlage zu Ober-Mockstadt entstehen.
Wie werden die Bauplätze vergeben, wenn es mehrere Bewerber gibt?
In der Gemeinde gibt es ein Punktesystem bei der Bauplatzvergabe. Da werden soziale und gemeinwohlorientierte Aspekte bewertet und hiernach richtet sich die Vergabe. Das hat die Gemeindevertretung als Kriterium beschlossen.
Wie ist der aktuelle Bedarf an Wohnraum?
Wir haben eine sehr große Nachfrage an Wohnraum, aber auch nach Gewerbegrundstücken.
Wie kommt die Gemeinde der Nachfrage an Gewerbe und Wohnen nach?
Indem wir langfristig planen und sehr weitsichtig die Unternehmen aussuchen. Bei der Auswahl haben die Vorrang, die uns in den folgenden Kategorien überzeugen: Langlebigkeit, Ausbildungsfähigkeit, Kreativität, Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit.
Was halten Sie von privaten Investoren?
Nicht mehr viel. Ich bin früher davon ausgegangen, dass diese „Entwickler“ die Gemeinde mit den Planungen und auch der finanziellen Vorleistung entlasten. Heute sehe ich, dass wir viele Problem mit den privaten Investoren hatten, da diese teils gegenüber den Grundstückseigentümern oder den neuen Besitzern der Wohneinheiten eher unverbindlich aufgetreten sind. Ich will das Wohl unserer Gemeinde im Auge behalten. Und schlage daher vor, dass die Kommune selbst das „Heft des Handelns“ in der Hand hält. Mit Erbbaurecht wäre das möglich.
Recht viele private Investorenanfragen gehen im Laufe der letzten zwei Jahren bei unserer Bauverwaltung ein. Die moderaten legen wir zur Beratung der Gremien vor. Oft geht es um private Grundstücke, die bebaut werden sollen. Als Bürgermeisterin achte ich darauf, dass möglichst die Brachen zuerst geschlossen werden und die in den Ortsrandlagen nicht bebauten Grundstücke sollten im Eigentum der Gemeinde stehen, damit die Gemeinde grundsätzlich „Herrin des Verfahrens“ bleibt.
Eine Bebauung ist aber erst nach Erstellung eines Flächennutzungsplans und eines Bebauungsplans möglich. Dies ist alleinige Sache der Gemeindevertretung und wird dort mit entsprechender Mehrheit beschlossen.